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Кто имеет право заключить брак в Дании?
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Die Heiratsagentur Karina® ist als Agentur tätig, um Eheschließungen in Dänemark und anderen Ländern zu organisieren, die Dokumente an die dänische Prüfkommission oder Standesämter weiterzuleiten und Trauungstermine mit Standesämtern abzusprechen und zu reservieren. Dies ermöglicht Brautpaaren, die zur Eheschließung nach Dänemark oder andere Länder reisen wollen, auch kurzfristige Trauungstermine zu reservieren, die sie als Privatpersonen in der Regel nicht erhalten können.
§1 Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die AGB werden von den Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der schriftliche Auftrag
des Klienten und die unterzeichnete Vollmacht.
Der Klient
kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen:
•
postalisch;
• per E-Mail.
Der Klient erhält nach
Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser
Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen.
2.2
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden
von beiden Seiten schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung
Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.
2.3 Spätestens nach Zusendung des Auftragsformulars und der Vollmacht durch den Auftraggeber gilt der Auftrag als unwiderruflich.
§3 Preise
3.1 In allen Preisen unserer Leistungen ist die zurzeit geltende gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, wenn es sich um EU-Inlandsrechnungen handelt. Es gelten die auf unseren Webseiten veröffentlichten Preise.
Die Prüfgebühr muss immer vor der endgültigen Prüfung ihrer Dokumente durch unsere Agentur überwiesen werden. Diese Prügebühr wird zusammen mit Ihren Dokumenten zur dänischen Prüfkommission weitergeleitet, oder, wenn der Klient nicht die notwendigen Dokumente einreicht oder einreichen will, als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Unsere Beratungsgebühr ist ein Erfolgshonorar und ist erst zeitnah in voller Höhe zu bezahlen, sobald die entsprechende Behörde entweder die Heiratslizenz (z.B. in Dänemark) erteilt oder die eingereichten Kopien der Dokumente akzeptiert hat. Das gilt ebenso für eventuell verauslagte Standesamtsgebühren. Der Trauungstermin kann in der Regel erst fest reserviert werden, wenn diese Gebühren überwiesen wurden. Für die Einhaltung des Trauungstermins ist das Paar selbst verantwortlich.
3.2 Für eine zweite und jede weitere Umbuchungen eines nach
Absprache vereinbarten Trauungstermins wird jeweils eine Gebühr von
100,- € fällig. Die Reservierung eines früheren Termins, als den
schon vereinbarten, können wir nicht garantieren.
3.3
Bei Annullierung eines erfolgreich abgeschlossenen Auftrags oder
eines bereits bestätigten Heiratstermins durch den Auftraggeber
werden keine Gebühren erstattet.
3.4 Bei der Bezahlung
akzeptieren wir Überweisungen auf unser Bankkonto sowie Zahlungen
via PayPal.
3.5 Alle Leistungen von uns, die nicht
ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind
Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
§4 Mitwirkungspflicht des Klienten
4.1 Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des
Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien in
der vorgeschriebenen Qualität zur Verfügung.
4.2 Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die dänische Prüfkommission
und die Ausländerbehörden in Deutschland strikt gegen Scheinehen
vorgehen, falls diese ihnen auf irgendeinem Weg bekannt werden
sollten. Sollte die Prüfkommission Dokumente ablehnen, wird die
Prüfgebühr nicht zurückerstattet. In diesem Fall entfällt aber
die Gebühr für die Heiratsagentur.
Außerdem können wir nicht garantieren, dass dem ausländischen Ehepartner nach der Heirat durch eine Ausländerbehörde in Deutschland direkt ein Aufenthaltstitel erteilt wird!
§5 Verschwiegenheitsklausel
Die Heiratsagentur Karina® ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die uns überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Alle eingesandten Originaldokumente erhält der Auftraggeber zurück.
§6 Haftungsbeschränkung
6.1 Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die
durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse,
Pandemien, Grenzschließungen oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und
Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder
Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige
Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der
Klient verantwortlich.
6.2 Wir übernehmen auch keine
Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch
die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht
werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
6.3
Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Aufträge mit fachlicher
Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht
für den Fall, in dem der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen
Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt.
6.4
Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der
Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien,
Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben. Wir
bitten darum, Dokumente nur in Kopie zu senden, soweit nichts anderes
vereinbart wurde.
6.5 Unsere Haftung beschränkt sich auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von
Kardinalpflichten.
§7 Mängelrüge
7.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 7 Tagen nach
Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende
Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
7.2
Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss
diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses
Gegengutachten untermauert werden.
7.3 Sofern eine
Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung
eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos
bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In
jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden
Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines
Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir
nicht.
§8 Salvatorische Klausel
8.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine
Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen
und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
8.2
Diese Webseite beinhaltet Links zu anderen Webseiten, die von anderen
Betreibern stammen. Unsere Agentur hat keinerlei Einfluss auf den
Inhalt und die Gestaltung dieser Seiten und übernimmt somit auch
keine Verantwortung/Haftung für diese Webseiten.
8.3 Der
Name Heiratsagentur „Karina“ sowie alle Texte, Bilder und
Logotypen dieser Seite sind urheber- bzw. markenrechtlich geschützt
und unterliegen dem jeweiligen Copyright. Die Verwendung von Texten,
Bildern und Logotypen (ganz oder teilweise) bedarf der schriftlichen
Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers.
§9 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Agentur in Berlin.
10.2
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen
uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren
Sitz in Berlin örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Внимание!
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