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Am Trauungstag werden Ihnen in Dänemark zwei internationale Heiratsurkunden in den fünf Sprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch überreicht.
In Deutschland sollten Sie nach der Heirat folgende Schritte unternehmen:
1. Sie müssen Ihre Personenstandangaben (und die Ihres Partners) beim Bürgeramt/Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt aktualisieren lassen und Ihren Partner gegebenenfalls anmelden. Dazu müssen Sie Ihre Heiratsurkunde im Original vorlegen.
2. Es kann/muss eine Krankenversicherung für Ihren Ehepartner abgeschlossen werden, d.h. wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann Ihr Ehepartner, so er bereits über einen deutschen Wohnsitz verfügt, mitversichert werden.
3. Bei der für Ihren Ehepartner zuständigen Ausländerbehörde muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dazu müssen Sie Ihre Heiratsurkunde sowie Ihren Reisepass/Personalausweis (und den Ihres Ehepartners) im Original vorlegen. Sachbearbeiter von der Ausländerbehörde können aber auch weitere Papiere anfordern, bzw. die Vorlage einer mit einer Apostille beglaubigten Heiratsurkunde verlangen. Ebenso wird meist der erfolgreiche Abschluss des Deutschkurses A1 nachzuweisen sein. Personen, die mit einem Besuchsvisum geheiratet haben, müssen in der Regel ihrer Heimat beim zuständigen deutschen Konsulat ein Ehezusammenführungsvisum beantragen.
4. Bei Ihrem deutschen Standesamt können Sie Ihre Ehe registrieren lassen (Es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung in Deutschland - verursacht gelegentlich nur Probleme).
5. Sollte Ihr nicht-deutscher Partner Ihren Namen annehmen wollen, so muss die Namensänderung im Heimatland oder beim zuständigen Konsulat seines Landes in Deutschland beantragt werden.
6. Lassen Sie unbedingt die Eheschließung auf den Konsulaten Ihres Heimatlandes registrieren.
Eine Apostille für Ihre Heiratsurkunde können Sie jederzeit nach der Eheschließung auf dem Legalisationsbüro in Kopenhagen für zur Zeit 38,- € beantragen.
Achtung:
Hier finden Sie mehrsprachige Webseite der Heiratsagentur KARINA