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Sie heiraten in Dänemark immer ohne
Ehefähigkeitszeugnis!
1. Personalausweis oder Reisepass (alle Seiten plus Umschlag);
2. Eine einfache Meldebescheinigung oder Anmeldebestätigung
3. Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltstitel von Staatsbürgern aus Drittländern;
4. Falls verwitwet oder geschieden: Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk;
1. Reisepass (alle Seiten plus Umschlag) oder ID-Karte;
2. Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk bzw. Registrationsnummer;
3. Adressennachweis, z.B. Meldebescheinigung oder Inlandspass/ID-Karte oder Telefon-/Stromrechnung oder ein Bankbrief
1. Reisepass mit Schengen-Visum
bzw. Einreisestempel, wenn aus einem visafreien Land kommend; es müssen alle Seiten und der Umschlag als Kopie geschickt werden
2. Falls geschieden oder
verwitwet: Scheidungsurteil/-urkunde mit
Rechtskraftvermerk/Registrationsnummer oder Sterbeurkunde, jeweils
beglaubigt mit eine Apostille oder Legalisation; Ausnahmen: Europa und Australien,
Neuseeland, Kanada, USA, Serbien, Macedonien, Montenegro und Türkei
3. Adressennachweis, z.B. Meldebescheinigung oder Inlandspass/ID-Karte oder Telefon-/Stromrechnung
oder ein Bankbrief oder Kontoauszug
Achtung: Sollten
Sie bereits gemeinsame Kinder besitzen, senden Sie bitte Kopien der
Geburtsurkunden/Geburtsregister, gegebenenfalls mit Übersetzungen in die deutsche oder
englische Sprache.
Hier finden Sie Muster von Ledigkeitsbescheinigungen einiger ausgesuchter Länder, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechenden Link, allerdings werden für Trauungen in Dänemark keine Geburtsurkunden und auch keine Ledigkeitsbescheinigungen mehr benötigt:
Albanien, Austria/Österreich, Belarus/Weißrussland, Belgien, Bosnien, Brasilien, Dom.Rep, Frankreich, Georgien, Great Britain, Irak, Israel, Italien, Kamerun, Kasachstan, Kirgistan, Kosovo, Kroatien, Mexiko, Moldawien, Niederlande, Philippinen, Russland, Schweiz, Spanien, Thailand, Türkei, Ukraine.
Weitere Muster anderer Länder auf Anfrage.
Legalisation: Entweder mit einer Apostille, wenn das Dokument aus einem s.g. Apostillenland-Link stammt, oder legalisiert vom Innen- oder Justizministerium und vom Außenministerium sowie vom dänischen Konsulat im Herkunftsland. Eine Beglaubigung durch ein deutsches Konsulat ist nicht mehr ausreichend. Einen Überblick aller dänischer Botschaften und Konsulate finden Sie hier Dänische Botschaften-Link
Alle Dokumente müssen in deutscher oder englischer oder dänischer Sprache verfasst oder übersetzt sein. In einer dieser drei Sprachen findet auch die Trauungszeremonie statt. Für andere Sprachen benötigt man einen Dolmetscher, bzw. bei einigen Standesämtern kann auch ein mitreisender Verwandter oder Freund übersetzen. Übersetzungen der ausländischen Papiere müssen notariell und mit einber Apostille/Legalisation beglaubigt werden, oder von einem beeidigten bzw. vereidigten Übersetzer, z.B. in Deutschland, übersetzt sein.
Um für Sie einen Heiratstermin in
Dänemark reservieren zu können, benötigen wir Ihre Dokumente in FARBE gescannt in sehr
guter Qualität.
Die
Originale müssen Sie dann bei der persönlichen Anmeldung auf dem Standesamt
vorlegen.
Wichtig:
Wir benötigen ein von den beiden
Heiratswilligen ausgefülltes und unterschriebenes Auftrags-Formular (deutsch) Order Form (englisch) sowie (neu!) eine Vollmacht oder Power of Attorny.
Für die Prüfkommission benötigen von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (deutsch oder englisch)
Zum Öffnen und Lesen von PDF-Dateien brauchen Sie den Adobe Reader (Download-Link)Wichtig!
Wenn alle Informationen an Sie übermittelt worden sind, und Ihr Heiratstermin feststeht, sind Sie selbst für dessen Einhaltung verantwortlich. Sollten Sie Ihren Heiratstermin nicht wahrnehmen, werden keine an unsere Agentur bezahlten Gebühren zurückerstattet. Siehe auch die AGB.
Hier finden Sie die neue Homepage
der Heiratsagentur Karina® in mehreren Sprachen.