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Heiratsagentur Karina®

Hochzeit in Dänemark ohne Ehefähigkeitszeugnis

Überall...

... kann man in Dänemark heiraten, allerdings ist es von Kommune zu Kommune unterschiedlich, wie viel Tage die Aufenthaltsdauer vor der Hochzeit beträgt. In der Regel müssen Sie nur eine Übernachtung einplanen.

Eine Legalisierung/Apostille der Heiratsurkunde...

... ist für den Gebrauch im Ausland (z.B. im Herkunftsland des nicht-deutschen Ehepartners) notwendig. Ihre Heiratsurkunde muss im Original legalisiert werden. Eine in Dänemark geschlossene Ehe wird in Deutschland (im Normalfall) auch ohne Apostille anerkannt, nur Ausländerbehörden und Standesämter (für eine eventuelle Namensänderung und bei einer Nachbeurkundung der Heiratsurkunde - dies ist aber kein MUSS!!!) verlangen meist diese Legalisation. Sie können bei bedarf gerne unseren Apostillenservice nutzeck.

Personen mit einem Touristen- oder Besuchsvisum...

... werden nach dem neuen Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 28.08.2007 leider meist in ihre Heimatländer zurückgeschickt und müssen dort bei einem deutschen Konsulat einen Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum stellen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen und wir empfehlen, einen engagierten Rechtsanwalt Info mit Schwerpunkt Ausländerrecht zu konsultieren, oder aber z.B. Kontakt mit dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften Link aufzunehmen.
Der Sprachtest Deutsch A1 ist mittlerweile obligatorisch und kann im Ausland meist beim Goethe Institut abgelegt werden.

Als Student/-in oder Au-Pair...

... besitzt man einen Aufenthaltstitel, mit dem man in Dänemark heiraten kann, und der nach der Heirat direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde umgewandelt wird.

Achtung:

Mit einem Vermerk "Ohne Berechtigung zur Eheschließung" in Ihrem Visum...

... dürfen Sie leider nicht in Dänemark heiraten. 

Trauzeugen...

... bekommt man kostenlos von nahezu allen Rathäusern und Standesämtern gestellt.

Eine Namensänderung bei der Eheschließung...

... kann in Dänemark seit dem 01.04.2006 nicht mehr vorgenommen. Diese können Sie nach der Trauung in Deutschland auf Ihrem Standesamt und/oder beim Konsulat des Heimatlandes beantragen.

Tipps zur Anerkennung internationaler Eheschließungen in Deutschland , in Österreich und der Schweiz .

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